| Schlichtungsverfahren - Lexikon bei Makler24 |

Schlichtungsverfahren
Verfahren mit schiedsgerichtähnlichem Charakter, jedoch ohne Ausschaltung
der staatlichen Gerichtsbarkeit. Scheitert die Schlichtung, kann das zuständige
staatliche Gericht angerufen werden. Schlichtungsverfahren gibt es u.a. im
Kfz-Gewerbe bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Reparaturverträgen und für
Auseinandersetzungen zwischen Ärzten und Patienten.
01.04.2005
|