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Rechtsmittel
Jede von der Rechtsordnung zugelassene Möglichkeit, eine gerichtliche
oder behördliche Entscheidung - meistens durch eine höhere Instanz
- nachprüfen zu lassen. Rechtsschutz besteht für alle Instanzen.
Die wichtigsten Rechtsmittel:
· Berufung - dient, soweit sie gesetzlich zulässig ist, der Anfechtung
erstinstanzlicher Urteile,
· Revision - dient der Überprüfung eines Urteils durch die
jeweils zuständige letzte Instanz (OLG bzw. BGH). Sie ist nur in schwerwiegenden
Fällen (hoher Streitwert, schwere Delikte, grundsätzliche Bedeutung)
zulässig,
· Beschwerde - z.B. gegen Führerscheinentzug, Kostenentscheidung,
Entscheidung in Zwangsvollstreckungsverfahren. Beachte: kurze Frist!
· Rechtsbeschwerde - gegen bestimmte gerichtliche Entscheidungen, besonders
in Ordnungswidrigkeits-Verfahren,
· Einspruch - z.B. gegen Bußgeldbescheid, Strafbefehl, Versäumnisurteil.
Beachte: Kurze Frist!
· Widerspruch - z.B. gegen Mahnbescheid (Zahlungsbefehl), einstweilige
Verfügung, Anordnung einer Verwaltungsbehörde. Beachte: Kurze Frist!
01.04.2005
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