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Rechtsanwalt
Nimmt Ihre rechtlichen Interessen gemäß Auftrag und seinen Standesrichtlinien
wahr. Ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur seinem Auftraggeber (Mandanten)
verpflichtet. Er unterliegt einer absoluten Schweigepflicht hinsichtlich aller
Kenntnisse, die er in seiner beruflichen Eigenschaft erhalten hat. Nach deutschem
Recht kann die Rechtsvertretung nur durch zugelassene Rechtsanwälte erfolgen.
Vor Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof und den höheren
Instanzgerichten für Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsstreitigkeiten besteht
Anwaltszwang, d.h. Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten
lassen.
01.04.2005
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