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Nutzfahrzeuge
Damit werden alle Motorfahrzeuge zu Lande gemäß Tarif bezeichnet,
die nach ihrer Tragfähigkeit (= Nutzlast) bewertet werden können.
Dies sind: Lkw, Sattelschlepper, Tankwagen, Silofahrzeuge, Betontransportmischer,
Kfz-Transporter, Milch-Tankwagen, Turmwagen.
01.04.2005
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