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Nachtrag
Ein Nachtrag wird bei Einschluss eines Zusatzrisikos als Ergänzung zum
Versicherungsschein oder als Ersatz des bisherigen Versicherungsscheines ausgefertigt.
Beispielsweise zusätzlich Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
zum Privat-Rechtsschutz. Oder: bei Änderung eines bestehenden Risikos
wie dem Wechsel der Fahrzeugart oder des polizeilichen Kennzeichens eines Kfz.
01.04.2005
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