| Mahnbescheid - Lexikon bei Makler24 |

Mahnbescheid
Kann per Formular im sog. vereinfachten Verfahren beim zuständigen Gericht
beantragt werden. Der Mahnbescheid dient als Grundlage für einen Vollstreckungstitel.
Die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren ohne mündliche Verhandlung,
durchzuführen, gibt es nur für Geldforderungen. Legt der Schuldner
gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, beginnt ein Zivilprozess wie nach einer
Klageerhebung. Frühere Bezeichnung für Vollstreckungstitel: Zahlungsbefehl.
01.04.2005
|