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Klausel
Erweiternder oder einschränkender Zusatz zu den ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen)
mit Bedingungscharakter. Unterscheidet sich von Sonder- und Zusatzbedingungen
nur dadurch, dass sie sich zumeist nur auf eine Einzelbestimmung der ARB bezieht.
Eine Klausel gilt nur, wenn sie gemäß Versicherungsantrag neben
den ARB ausdrücklich Gegenstand des Versicherungsvertrages wurde.
01.04.2005
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