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Haftkosten
Gehören zu den Kosten der Zwangsvollstreckung. Sie entstehen, wenn ein
Schuldner durch Inhaftierung a) zur Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses
und b) zur eidesstattlichen Versicherung über dessen Richtigkeit und Vollständigkeit
gezwungen werden muss.
01.04.2005
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