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Führerschein
Amtliche Bescheinigung über das Bestehen der Fahrerlaubnis. Muss beim
Führen von Kraftfahrzeugen stets mitgeführt werden. Bei Verstößen
(z.B. Vergessen oder Verlegen des Führerscheins) wird Rechtsschutz im
Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutzes gewährt.
01.04.2005
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