| Fahrlässigkeit - Lexikon bei Makler24 |

Fahrlässigkeit
Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt.
Beispiel: Einem auf dem Gerüst arbeitenden Maurer rutscht ein Ziegelstein,
den er nicht fest genug angefasst hat, aus der Hand. Ein Passant wird verletzt.
Für alle fahrlässig begangene Straftaten wird im Allgemeinen Straf-Rechtsschutz
und im Verkehrs-Straf-Rechtsschutz Deckung gewährt.
01.04.2005
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