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Fahrgast
Im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes erstreckt sich der Rechtsschutz auch
auf Ihre Teilnahme am öffentlichen Verkehr: als Fahrgast aller nicht
versicherten Fahrzeuge einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel.
Der Rechtschutz beginnt mit dem Einsteigen und endet mit dem Verlassen des
Fahrzeuges.
01.04.2005
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