| Entzug der Fahrererlaubnis - Lexikon bei Makler24 |

Entzug der Fahrerlaubnis
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen dann entzogen, wenn Sie sich als ungeeignet zum
Führen eines Kraftfahrzeuges erweisen. Zum Beispiel, wenn Sie in erheblichem
Umfang gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen.
Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt durch:
·
das Strafgericht - im Zusammenhang mit der Bestrafung wegen eines Verstoßes
gegen Straßenverkehrsvorschriften. Bis das Urteil rechtskräftig
wird, wird der Führerschein vorläufig entzogen;
· Rechtschutz besteht im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutzes;
· durch die Verwaltungsbehörde auf Grund mehrerer Verstöße
gegen Straßenverkehrsvorschriften. Rechtsschutz besteht im Rahmen des
Verwaltungs-Rechtsschutzes in Verkehrssachen;
· für Ersterwerber, wenn sie nicht fristgerecht zur Nachschulung
oder Wiederholung der Fahrprüfung erscheinen bzw. die erneute Fahrprüfung
zwei Mal nicht bestehen. Hierfür besteht übrigens kein Rechtschutz;
· auf Grund körperlicher, geistiger oder charakterlicher Mängel
- z.B. Nachtblindheit, Epilepsie oder Rauschgiftsucht. Rechtsschutz besteht
im Rahmen des Verwaltungs-Rechtschutz in Verkehrssachen.
Bei Entzug der Fahrerlaubnis wegen körperlicher, geistiger oder charakterlicher
Mängel ist oft ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich.
Die entstehenden Kosten werden nur dann vom Rechtsschutz übernommen, wenn
das Gutachten von der Verwaltungsbehörde angefordert wurde.
Und wenn die Fahrerlaubnis zu Unrecht entzogen wurde? In dem Fall springt
der Rechtsschutz ein und hilft Ihnen, Ihre Entschädigungsansprüche
durchzusetzen (etwa Verdienstausfall, erhöhte Fahrtaufwendungen usw.).
Dabei gilt der Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz.
01.04.2005
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