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Einheitsvertrag
Als Einheitsvertrag gilt jeder Rechtschutz-Versicherungsvertrag mit einheitlicher
Prämienfälligkeit und einheitlichem Vertragsablauf. Daraus ergibt
sich: dieser Vertrag kann nur von Versicherung und Versichertem gemeinsam
gekündigt werden. Mehrere Einheitsverträge können in einem
Rechtschutz-Antrag und einer Rechtschutz-Police gebündelt werden. Zusatzrisiken
zu einem Einheitsvertrag (z.B. zusätzliches Fahrzeug) können nur
zu den Bedingungen des zu Grunde liegenden Vertrages (insbesondere Fälligkeit
und Vertragsablauf) versichert werden.
01.04.2005
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