| Dienst und Vesorgungsrecht - Lexikon bei Makler24 |

Dienst - und Versorgungsrecht
Betrifft Auseinandersetzungen über dienst- oder versorgungsrechtliche
Ansprüche; dies kommt vor allem für Beamte und Angestellte des öffentlichen
Dienstes in Betracht. Dann besteht Versicherungsschutz im Rahmen des Arbeits-Rechtschutzes.
01.04.2005
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