| Berufsrechtsschutz Selbständige - Lexikon
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Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen
und Vereine
Der Berufs-Rechsschutz schützt Sie als Inhaber eines Gewerbebetriebes,
sonstigen Unternehmens oder als freiberuflich Tätiger. Er erstreckt sich
ausschließlich auf Ihren beruflichen Bereich und nur auf die im Versicherungsantrag
genannte Eigenschaft (Berufs- bzw. Gewerbebezeichnung). Mitversichert sind
alle Personen, die bei Ihnen beschäftigt sind
Als Versicherter erhalten Sie sowie die mitversicherten Personen - Rechtsschutz
für alle Rechtschutz-Fälle, die in sachlichem Zusammenhang mit ihrer
beruflichen Tätigkeit stehen. Also auch als Fahrzeuginsasse auf Dienstfahrten
jeder Art (einschl. Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz) oder als Mitfahrer
oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Fahrzeugen
muss jedoch ein gesonderter Verkehrs-Rechtschutz vorliegen.
Welche Rechtsschutzarten sind enthalten?
· Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz
·
Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
·
Allgemeiner Straf-Rechtsschutz
·
Arbeits-Rechtsschutz
·
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
·
Sozialgerichts - Rechtsschutz.
Der Rechtschutz enthält nicht Verkehrs-Rechtschutz, Privat-Rechtsschutz,
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Aber er erstreckt sich auf Fahrzeuge,
die nicht Kfz-zulassungspflichtig sind oder trotz prinzipieller Zulassungspflicht
ohne Zulassung benutzt werden dürfen, weil sie vornehmlich einer Arbeitsverrichtung
dienen und deshalb als Arbeitsmaschinen gelten.
01.04.2005
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