| Beginn des Rechtsschutz - Lexikon bei Makler24 |

Beginn des Rechtsschutzes
Der Versicherungsschutz wird zu dem aus dem Versicherungsantrag ersichtlichen
Zeitpunkt, ab dem auch der Beitrag berechnet wird, bzw. nach Ablauf der Wartezeit
wirksam.
siehe auch Wartezeiten
01.04.2005
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