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Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sind alle Personen, die auf der Basis eines privatrechtlichen
Vertrages für den Arbeitgeber und nach dessen Weisungen zur Arbeit verpflichtet
sind (insbesondere auch leitende Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Volontäre,
Praktikanten). Dazu gehören auch sog. arbeitnehmerähnliche Personen,
die trotz Selbstständigkeit in wirtschaftlicher Abhängigkeit zu
einem Arbeitgeber stehen (z.B. Heimarbeiter).
Nach den ARB sind Beamte Arbeitnehmern gleichgestellt.
01.04.2005
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