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Widerspruch
Dem Versicherungsnehmer sollen bei der Antragstellung die Allgemeinen Rechtschutzbedingungen
und die gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformation übergeben
werden.
Geschieht dies nicht, sind diese Unterlagen neben dem Versicherungsschein dem
Versicherungsnehmer alsbald nachträglich zugänglich zu machen. Um
diesem eine Überprüfungsmöglichkeit anhand der ihm nachträglich
zugegangenen Unterlagen zu geben, steht dem Versicherungsnehmer ab Zugang der
Unterlagen ein auf 14 Tage befristetes (Absendung beim VN) Widerspruchsrecht
(schriftlich) zu.
01.04.2005
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