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Versicherungsanspruch
Anspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer auf Erfüllung
des von diesem bei Abschluss des Rechtschutz-Vertrages abgegebenen Leistungsversprechens.
Voraussetzung für die Geltendmachung eines solchen Anspruches ist Eintritt
eines Rechtschutz-Falles.
01.04.2005
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