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Nebenklage
Gibt dem durch eine strafbare Handlung mit schweren Tatfolgen Verletzten oder
Hinterbliebenen eines Getöteten die Möglichkeit, sich neben dem
Staatsanwalt als Ankläger an dem Strafverfahren zu beteiligen. Machen
Sie als Versicherter davon Gebrauch und treten somit als Nebenkläger
auf (aktive Nebenklage), besteht dafür kein Rechtsschutz.
01.04.2005
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