| Luftfahrtrechtsschutz - Lexikon bei Makler24 |

Luftfahrt-Rechtsschutz
Spezialform des Verkehrs-Rechtschutzes. Der Luftfahrschein entspricht dem Führerschein
für Motorfahrzeuge zu Lande. Ein evtl. vereinbarter Ausschluss des Rechtsschutzes
im Vertrags- und Sachenrecht muss im Versicherungsschein ausdrücklich
vermerkt werden.
01.04.2005
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