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Handelsvertreterrecht
Es handelt sich hierbei um sämtliche Rechtsvorschriften, welche die Rechtsbeziehungen
des Handelsvertreters zu dem Unternehmen betreffen, für das er tätig
ist. Insbesondere bezüglich Provisions- und Ausgleichsansprüchen,
Gebietsschutz, oder Kündigung. Gilt gleichermaßen für den Versicherungsvertreter
01.04.2005
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