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Gebrauch, vorübergehender
Im Verkehrs-Rechtsschutz ist die Benutzung eines sog. Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges "zum
vorübergehenden Gebrauch" eingeschlossen. Damit erhalten Sie - wenn
Sie vorübergehend auf einen Mietwagen zurückgreifen müssen -
weiterhin uneingeschränkten Verkehrs-Rechtsschutz. Gilt aber auch für
die Fälle, in denen Sie kurzfristig (z.B. auf Reisen) ein zusätzliches
Fahrzeug anmieten. Lediglich bei regelmäßiger Anmietung eines Fahrzeuges
müssten Sie dafür einen selbstständigen Rechtsschutz-Vertrag
abschließen.
01.04.2005
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