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Familienrecht
Für das Familienrecht, das sämtliche Rechtsvorschriften über
die Rechtsverhältnisse der durch Ehe oder Verwandtschaft verbundenen Personen
zum Inhalt hat, gibt es nur Beratungs-Rechtschutz. Familienrecht regelt z.B.
Eheschließung, Ehescheidung, eheliches Güterrecht, Unterhaltspflicht,
Recht des nicht ehelichen Kindes.
01.04.2005
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