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Disziplinarrecht
Ist ein Sonderrecht mit strafrechtsähnlichem Charakter und wird im Rahmen
des Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzes geregelt. Es richtet sich gegen
Beamte, Richter, Notare, Bundeswehrangehörige u.a., denen Dienstvergehen
zum Vorwurf gemacht werden. Als Dienstvergehen bezeichnet werden schuldhafte
Verletzungen der typischen, mit dem Beamtenstatus verbundenen Pflichten.
Betraft werden können diese mit Verweis, Geldbuße, Gehaltskürzung,
Versetzung oder Entfernung aus dem Dienst. "Disziplinar"- Maßnahmen
gegen Studenten und Schüler sind keine Disziplinar-Verfahren im Sinne
der ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen). Sie dienen ausschließlich
dazu, einen geordneten Ablauf der Ausbildung zu erhalten.
Rechtsschutz besteht im Rahmen von Berufs-Rechtsschutz und Vereins-Rechtsschutz,
jedoch nicht im Verkehrs- und Fahrer-Rechtsschutz.
Neben der Durchführung eines Disziplinarverfahrens (= Dienststrafverfahren)
ist auch ein Strafverfahren wegen der gleichen Handlung denkbar. In diesen
Fällen trägt der Versicherer die Kosten für beide Verfahren.
Vorsatztaten sind jedoch von Strafverfahren ausgeschlossen.
01.04.2005
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