| Beitragsrückvergütung - Lexikon bei
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Beitragsrückvergütung
Die Versicherung kann Ihnen Beiträge zurück zahlen, vorausgesetzt
, dass in dem Zeitraum kein Schadenfall eingetreten ist.
Diese Möglichkeit gibt es jedoch in der Rechtschutzversicherung nicht.
01.04.2005
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