| Auslandsschaden - Lexikon bei Makler24 |

Auslandsschaden
Dieser liegt vor, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland vertreten müssen, übrigens auch wenn ausschließlich
Deutsche beteiligt sind. Die Bearbeitung von Auslandsschäden kann auf
Grund der z.T. erheblichen Rechtsunterschiede (z.B. der Verkehrsvorschriften)
und der längeren Abwicklungszeit nicht mit der von Inlandsschäden
verglichen werden.
Wichtig: Anwalts- und Gerichtskosten werden selbst bei voller Durchsetzung
der Ansprüche häufig nicht oder nur teilweise von der Gegenseite
erstattet
01.04.2005
|