| Arbeitsgerichts Prozess - Lexikon bei Makler24 |

Arbeitsgerichts-Prozess
Gerichtliches Verfahren zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen.
Zuständig sind die Arbeitsgerichte. Gegen deren Entscheidungen können
Sie (ab Streitwert von 400,- €)Berufung beim Landesarbeitsgericht und
ggf. Revision beim Bundesarbeitsgericht einleiten.
01.04.2005
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