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Bestimmungswidriger
Wasseraustritt
Der Austritt
von Leitungswasser ist immer dann bestimmungswidrig, wenn es an nicht dafür
vorgesehenen Stellen austritt oder keine bestimmungsgemäße Verwendung
vorliegt, z. B. undichter Heizkörper, aus dem Wasser austritt oder eine überlaufende
Badewanne.
01.04.2005
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