| Hausratversicherung Lexikon bei Makler24 |

Berufliche
Räume
Hierzu
zählen Räume, die nicht zu Ihrer Wohnung gehören und die Sie
ausschließlich beruflich oder gewerblich nutzen. Solche Räume
zählen nicht zum Versicherungsort. Der Inhalt eines rein gewerblich
genutzten Büroraumes wird über die Geschäftsversicherung versichert.
Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006
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