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Ausschlüsse
Neben den Ausnahmen bei
den einzelnen Gefahren gibt es folgende prinzipielle Ausschlüsse von
der Hausratversicherung:
Dazu gehören Schäden,
- die vorsätzlich oder fahrlässig von Ihnen als Versichertem oder
Ihrem Repräsentanten herbeigeführt wurden,
- die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben entstehen,
- durch Kernenergie.
Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006
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