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Aufräumungskosten
Nicht nur Ersatz bzw.
Reparatur versicherter Sachen werden über die Hausratversicherung ersetzt,
sondern der Hausratversicherer leistet auch für bestimmte Kosten Ersatz.
Beispiel: Aufräumungskosten
nach einem Schadenfall (z.B. Möbelreste müssen nach einem Zimmerbrand
zur (Sonder-) Mülldeponie gebracht werden (dies gilt aber nur für
versicherte Sachen).
Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006
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