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Abhandenkommen
Wenn Ihnen Sachen abhanden
kommen, so ist dies grundsätzlich nicht versichert.
Sollte die versicherte Sache aber infolge eines versicherten Schadenereignisses
abhanden kommen, liegt ein ersatzpflichtiger Schaden vor.
Beispiel: Bei einem Rohrbruch bringen Sie einen wertvollen Teppich auf die
Straße,
damit er nicht durch Löschwasser durchnässt wird. Ein vorbeikommender
Passant nimmt diesen Teppich mit. Sie wollten den Teppich, eine versicherte
Sache, retten. Damit ist dieses Abhandenkommen versichert.
Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006
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