|

Welche Kündigungsmöglichkeiten habe ich bei einer Lebensversicherung
?
Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag werden entweder zum vereinbarten
Auszahlungstermin (Erlebensfall) oder bei Tod (Todesfall) der versicherten
Person erbracht.
Erlebensfall:
Damit die entsprechende Leistung an den Versicherungsnehmer ausbezahlt werden
kann muß der Original-Versicherungsschein eingereicht werden und eine
Bankverbindung angegeben werden.
Todesfall:
Bei Tod des Versicherten sind folgende Unterlagen einzureichen:
eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde;
ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die
Todesursache;
der Original-Versicherungsschein.
Die fälligen Leistungen werden in der Regel an die im Versicherungsvertrag
festgelegte bezugsberechtigte Person ausbezahlt.
Sollte für das Bezugsrecht keine vertragliche Regelung getroffen worden
sein, so gilt die gesetzliche Erbfolge.
zurück Lebensversicherung
Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006
|