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Wann leistet eine Lebensversicherung nicht ?
Keine bzw. verminderte Leistungen werden erbracht:
Wenn der Versicherte vor Ablauf von drei Jahren nach Vertragsabschluß durch
Selbstmord zu Tode kommt.
Wenn das Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem
Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht.
Wenn bei Vertragsabschluß die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß,
unvollständig oder bewußt falsch beantwortet wurden und die nicht
angegebenen Umstände mit dem Todesfall im Zusammenhang stehen.
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Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006
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