Beiträge und Kostenentwicklung zur Krankenversicherung
Steigt der Beitrag für die Privat Krankenversicherung wenn mein Einkommen
steigt?
Nein. Die Privat Krankenversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter
und dem Gesundheitszustand. Beitragserhöhungen wegen gestiegenem Einkommen
sind nicht möglich.
Was ist mit der Beitragsrückerstattung?
Falls die Beitragsrückerstattung ein Entscheidungskriterium sein sollte,
lassen Sie sich nicht blenden. Nur ein erfahrener Berater kann hier Entscheidungshilfen
geben, denn bei einigen Tarifen darf nicht eine einzige Rechnung an den Versicherer
geschickt werden.
Bei anderen müssen Sie langjährige Staffeln in Kauf nehmen um an
die höchstmögliche Rückerstattung zu kommen, schicken Sie Rechnungen
ein, beginnt die Staffel von neuem. Die Rückerstattung bezieht sich jedoch
nie auf den kompletten Beitrag bzw. alle Tarife.
Wie ist die Kostenentwicklung bei der privaten Krankenversicherung?
Richtig ist, dass es Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherunggegeben
hat.
Solche Beitragserhöhungen sind eine Folge der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen
und auch des zunehmenden medizinischen Fortschritts. Zum Beispiel waren Herzoperationen
bei über 70-jährigen in den 60er Jahren noch undenkbar; sie sind
heute eine medizinische Standardleistung geworden. Pro Jahr werden mehrere
tausend solcher Operationen bei Privatpatienten durchgeführt, von denen
jede einzelne 15.000 Euro bis 20.000 Euro kostet. Auch die Preise für
Arzneimittel oder einen Behandlungstag im Krankenhaus sind in den letzten Jahr-
zehnten um ein Mehrfaches gestiegen.
Falsch ist, dass solche Kosten und Beitragssteigerungen vor allem in der Privatkrankenversicherung
stattgefunden haben.
Richtig ist vielmehr, dass die private und die gesetzliche Krankenversicherung
ungefähr im gleichen Maße von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen
betroffen sind: Im Zeitraum von 1983 bis 1994 sind die Kosten pro Versicherten
in der gesetzlichen um 82 % und in der PKV um 88% gestiegen.
Wie kommen die Beiträge zustande?
Die private Krankenversicherung kalkuliert risikogerechte Beiträge, und
zwar abhängig vom gewählten Leistungsumfang. Im Gegensatz zur gesetzlichen
Krankenversicherung, die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag
erhebt, richten sich die Beiträge der Privatkrankenversicherung nach der
versicherten Leistung in Abhängigkeit vom Eintrittsalter, dem Geschlecht
und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung. Dieses Äquivalenzprinzip
soll sicherstellen, dass Gruppen gleicher Risiken dieselben Beiträge zahlen,
die dann auch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen
zu erbringen.
Die Beiträge werden nach Art der Lebensversicherung auf versicherungsmathematischer
Grundlage berechnet. Dies bedeutet, dass eine Alterungsrückstellung gebildet
wird. Diese deckt das mit dem Älterwerden der Versicherten ansteigende
Krankheitsrisiko ab. Dabei zahlt der Versicherte mit seinem Beitrag neben einem
Risikoanteil für das gegenwärtige Risiko krank zu werden zugleich
einen Sparanteil für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Ein
Teil des Beitrags wird also von vornherein als Alterungsrückstellung verzinslich
angespart.
Dieses Geld steht im Alter zur Deckung der dann höheren Leistungen zur
Verfügung. Kalkuliert wird die Alterungsrückstellung mit einem Zinssatz
von 3,5 Prozent. Seit 1995 müssen außerdem 80 Prozent der über
den Prozentsatz von 3,5 hinausgehenden tatsächlichen Zinserträge,
und zwar bis zur Höhe von jeweils 2,5 Prozent des Gesamtbeitrages der
Alterungsrückstellung, jährlich zusätzlich zur Finanzierung
einer Beitragsentlastung im Alter zurückgelegt werden (Zuschreibung gemäß § 12
a VAG). Die Hälfte hiervon kommt unmittelbar den Versicherten zugute,
die heute bereits über 65 Jahre alt sind.
Die andere Hälfte dient gleichmäßig zur Beitragsentlastung
für alle Versicherten im Alter. Diese Maßnahmen wirken insbesondere
mittel und langfristig. Die Bildung der Alterungsrückstellungen soll bewirken,
dass der Tatbestand des Älterwerdens für sich allein genommen, nicht
zu steigenden Beiträgen führt. Im Beitrag für die 30jährigen
ist also bereits berücksichtigt, dass diese Versicherten mit 60 oder 70
Jahren wesentlich häufiger krank werden als heute. Der 30jährige
bildet mit seinem Beitrag bereits Vorsorge für das mit dem Alter steigende
Krankheitsrisiko. Er zahlt mit seinem Beitrag deshalb auch mehr als seinem
gegenwärtigen Gesundheitsrisiko angemessen wäre.
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