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Risikozuschläge bei der privaten Krankenversicherung
Vertrag zurücktreten oder Risikozuschlag erheben wegen Nichtangaben von
Krankenheiten
Die meisten Versicherer haben sich auf eine Frist von 3 bis 5 Jahren geeinigt,
das heißt nach Ablauf jeweiligen Frist kann der Versicherer weder vom
Vertrag zurücktreten noch die Beiträge erhöhen. Das gilt nicht
für Vorsatz, z.B. laufende Krebsbehandlung oder Folgen die zurückgeblieben
sind (z.B. Fremdmaterialien nach einer OP). Krankenhausaufenthalte sind meistens
aus den letzten 10 Jahren anzugeben. Da die Gesundheitsfragen unterschiedlich
gestellt werden, hängt. u.U. auch die Wahl der Versicherungsgesellschaft
davon ab. Da jedoch die Gesundheitsfragen unterschiedlich gestellt werden,
sollten Sie einen erfahrenen Berater hinzuziehen.
Schwere Vorerkrankungen und private Krankenversicherung
Bei sehr schweren Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Bandscheibenvorfall,
Epilepsie usw.) die dauernd behandlungsbedürftig sind, kann es zu erheblichen
Risikozuschlägen und bis zur Ablehnung kommen.
Jedoch sollte man bei einem kurzen Telefonat dies im Einzelfall abklären.
Grundsätzlich gilt, bei Beratungen durch Psychotherapeuten (z. B. auch
wegen Eheproblemen) kommt es in der Regel zu einer Ablehnung. Wenn man die
Absicht hat in die private Krankenversicherung zu wechseln, sollte man dies
wissen, bevor man einen Psychologen aufsucht.
Man muss auch beachten, dass die Gesellschaften sehr unterschiedliche Risikozuschläge
erheben, deswegen ist es empfehlenswert sich an einen Makler zu wenden, der
für Sie mehrere Angebote einholt.
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