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Gesundheitsfragen Krankenversicherung
Die Versicherung kann die Beiträge nicht nachträglich wegen neu
hinzukommender Krankheiten erhöhen
Wenn Krankheiten vor Abschluss des Vertrages bekannt sind, werden sie mit
einem entsprechenden Risikozuschlag abgegolten. Treten Krankheiten nach Annahme
bzw. Policierung des Vertrages auf, trägt die Versicherung das Risiko.
Fälle in denen nachträglich Risikozuschläge erhoben werden oder
gar eine Vertragskündigung ausgesprochen wird, treten nur dann auf, wenn
der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person Gesundheitsfragen im Antrag
falsch beantwortet hat. Grundsätzlich gilt: Alle diagnostizierten Krankheiten
aus den letzten 3 Jahren die ambulant behandelt oder untersucht wurden, sowie
stationäre Aufenthalte aus den letzten 10 Jahren sollte man peinlichst
genau notieren und mit dem Berater besprechen. Vorsicht, wenn der Berater alles
herunterspielt und nichts in Antrag einträgt, verabschieden Sie ihn freundlich
und sehen Sie von einem Abschluss ab. Jede diagnostizierte Krankheit, auch
wenn sie derzeit nicht behandelt wird, kann, wenn sie nicht angegeben wird,
zu späteren Problemen führen (zu 90% innerhalb der ersten 3 Jahre!).
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