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Gesundheitsfragen Krankenversicherung

Die Versicherung kann die Beiträge nicht nachträglich wegen neu hinzukommender Krankheiten erhöhen

Wenn Krankheiten vor Abschluss des Vertrages bekannt sind, werden sie mit einem entsprechenden Risikozuschlag abgegolten. Treten Krankheiten nach Annahme bzw. Policierung des Vertrages auf, trägt die Versicherung das Risiko. Fälle in denen nachträglich Risikozuschläge erhoben werden oder gar eine Vertragskündigung ausgesprochen wird, treten nur dann auf, wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person Gesundheitsfragen im Antrag falsch beantwortet hat. Grundsätzlich gilt: Alle diagnostizierten Krankheiten aus den letzten 3 Jahren die ambulant behandelt oder untersucht wurden, sowie stationäre Aufenthalte aus den letzten 10 Jahren sollte man peinlichst genau notieren und mit dem Berater besprechen. Vorsicht, wenn der Berater alles herunterspielt und nichts in Antrag einträgt, verabschieden Sie ihn freundlich und sehen Sie von einem Abschluss ab. Jede diagnostizierte Krankheit, auch wenn sie derzeit nicht behandelt wird, kann, wenn sie nicht angegeben wird, zu späteren Problemen führen (zu 90% innerhalb der ersten 3 Jahre!).

 

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