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Wechsel zur Krankenversicherung
Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse können sich jederzeit
für die private Krankenversicherung entscheiden. Dazu gehören Arbeitnehmer
mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze monatlich
(2008 jährlich 48.150 Euro) brutto sowie Selbständige und Beamte unabhängig von der
Höhe ihres Einkommens.
Angestellte und Arbeiter, deren Arbeitsentgelt hingegen unter der Versicherungsgrenze
liegt, sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie
können ihren persönlichen Schutz aber auch durch private Zusatzversicherungen
verbessern. Wer als privatversicherter Angestellter oder Arbeiter durch das
jährliche Ansteigen der Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig
wird, kann sich innerhalb von drei Monaten durch die gesetzliche Kasse von
der Versicherungspflicht befreien lassen. Beamte erhalten von ihrem Arbeitgeber
eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Beihilfevorschriften des Bundes
und der meisten Länder deckt die Beihilfe für den Berechtigten selbst
50 Prozent (bzw. 70 Prozent im Ruhestand) der Aufwendungen, für den Ehegatten
70 Prozent und für Kinder 80 Prozent.
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