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Welche Krankenkassen kann ich wählen?
Pflicht- und freiwillig versicherte Mitglieder können folgende Krankenkassen
durch eine Beitrittserklärung wählen, ohne dass diese die Mitgliedschaft
ablehnen dürfen:
die AOK des Beschäftigungs- oder Wohnorts,
jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach der Satzung auf den Beschäftigungs-
oder Wohnort erstreckt,
eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn sie in einem Betrieb beschäftigt
sind, für den eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse besteht, oder wenn
die Satzung dies durch einen "Öffnungsbeschluss" vorsieht,
die Krankenkasse, bei der vor Beginn der Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung
zuletzt eine Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung bestanden hat,
die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert ist,
die Bundesknappschaft oder die See-Krankenkasse, wenn die knappschaftliche
Rentenversicherung oder die Seekasse für die Leistungsgewährung zuständig
ist.
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Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006
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