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Infos zur Karlsruher Rechtsschutzversicherung Welche Kosten übernimmt die Karlsruher Rechtsschutzversicherung?
Die KARLSRUHER übernimmt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung
Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind:
Kosten eines frei gewählten Rechtsanwaltes nach der gesetzlichen Gebührenordnung,
Vollstreckungskosten,
Notwendige Vorschüsse,
Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder,
Sachverständigengebühren,
Kosten, die dem Gegner zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstehen,
soweit Sie als Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet sind,
Dolmetscher- und Übersetzungskosten,
Strafkaution im In- und Ausland,
Reisekosten zu ausländischen Gerichten.
Die KARLSRUHER Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten bis zu 300.000
EUR je Rechtsschutzfall und stellt - falls erforderlich - in Strafverfahren
eine
Kaution
bis zu 100.000
EUR.
Geldstrafen und Bußgelder nimmt Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherer allerdings
nicht ab.
Ihr Rechtsschutz gilt in ganz Europa und in allen Mittelmeerländern -
im Privatbereich sogar weltweit (im Rahmen der zugrundeliegenden Bedingungen).
Welche Lebensbereiche können versichert werden?
Rechtsschutz gibt es für Sie als Kraftfahrer, als Berufstätiger und
als Privatperson.
Das Risiko als Kraftfahrer wird durch den Verkehrs-Rechtsschutz oder den Fahrer-Rechtsschutz
gedeckt. In beiden Versicherungsformen sind Sie auch als Fußgänger,
Radfahrer oder Fahrgast geschützt.
Als Nichtselbständiger kann man sich in allen drei Bereichen - Privatleben,
Beruf und Verkehr - mit dem kombinierten "Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz" sichern.
Für den beruflichen und betrieblichen Bereich von Selbständigen
und freiberuflich Tätigen gibt es den Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz.
Den Verkehrsbereich und den privaten Bereich können Selbständige
natürlich ebenfalls versichern.
Der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter/Vermieter von Wohnungen
und Grundstücken ist ein besonderes Risiko, das zusätzlich versichert
werden kann.
Für die verschiedenen Lebensbereiche hält die Rechtsschutzversicherung
folgende Leistungsbausteine bereit:
Schadenersatz-Rechtsschutz wenn Sie Ansprüche auf Schadenersatz gegen
einen Schädiger durchsetzen müssen.
Arbeits-Rechtsschutz wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeits-/ Dienstverhältnis
kommt.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wenn Sie Ihre Interessen als Haus-,
Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter durchsetzen müssen,
z.B. bei Mieterhöhungen und Kündigungen oder bei Belastungen, die
von einem Nachbargrundstück ausgehen.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht wenn Sie im Privatbereich Ansprüche
aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren müssen,
z.B. aus einem Kaufvertrag, einem Reparaturauftrag, einer Kreditaufnahme oder
einem Versicherungsvertrag.
Steuer-Rechtsschutz wenn wegen Ihrer Steuern oder wegen anderer Abgaben, z.B.
Gebühren, Zölle, ein Prozeß vor dem Finanzgericht oder dem
Verwaltungsgericht notwendig wird.
Sozialgerichts-Rechtsschutz wenn ein Prozeß vor einem deutschen Sozialgericht
angestrengt werden muss, weil z.B. die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten-
oder Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen wenn es in einem Widerspruchsverfahren
vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren
vor dem Verwaltungsgericht z.B. um Ihren Führerschein geht.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz wenn Ihnen z.B. als Beamter eine Disziplinarmaßnahme
wegen eines angeblichen Dienstvergehens angedroht wird.
Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wenn Sie sich in einem Strafverfahren
wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren
verteidigen müssen.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht wenn
Sie sich bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in familien-,
lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten beraten lassen.
Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten wenn Sie als versicherte Person
durch eine rechtswidrige Tat verletzt werden und als Nebenkläger Ihre
Rechte geltend machen möchten.
Diese Leistungsbausteine sind in unterschiedlicher Zusammensetzung in unseren
verschiedenen Rechtsschutzpaketen enthalten.
Wer ist bei der Karlsruher Rechtsschutzversicherung versichert?
Versicherungsschutz besteht für Sie selbst als Versicherungsnehmer.
Im Verkehrs-Rechtsschutz sind der berechtigte Fahrer und die Insassen des versicherten
Fahrzeuges mitversichert. Sie selbst sind auch als Fahrer fremder Fahrzeuge,
Fußgänger und Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr
versichert.
Im Privat-Rechtsschutz erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den Ehe-
bzw. Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die unverheirateten
volljährigen Kinder bis zum 27. Lebensjahr, jedoch maximal bis zu dem
Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit
ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Auf
Wunsch kann auch ein nichtehelicher Lebenspartner wie ein Ehegatte mitversichert
werden.
Im Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz besteht auch für die bei Ihnen beschäftigten
Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit Versicherungsschutz.
Allerdings besteht kein Kostenschutz, wenn mitversicherte Personen gegen Sie
oder gegeneinander vorgehen.
Wie lange läuft Ihre Karlsruher Rechtsschutzversicherung?
Der Vertrag wird in aller Regel für 1 Jahr abgeschlossen. Er
verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf
gekündigt wird.
Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006
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