Karlsruher Rechtsschutzversicherung Karlsruher Rechtsschutzversicherung


Karlsruher Rechtsschutzversicherung online Rechtsschutzversicherung Vergleich Sonderrabatte


Haftpflichtversicherung
Privathaftpflicht
Haushaftpflicht
Gewässerschaden
Bauherrnhaftpflicht
Hundehaftpflicht
Pferdehaftpflicht

Haus und Wohnung
Hausratversicherung
Gebäudeversicherung

Rechtsschutz
Rechtsschutzversicherung Vergleich
Privat Rechtsschutzversicherung
Privat Rechtsschutz für Selbständige
Verkehrsrechtsschutz
Vermieterrechtsschutz
Mieterrechtsschutz
Rechtsschutz für Selbständige
Firmenrechtsschutz

Kranken
Private Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung

Vorsorge
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Sterbegeldversicherung
private Arbeitslosenversicherung

Altersvorsorge
private Rentenversicherung
Riester Rente
Rürup Rente

Karlsruher Rechtsschutzversicherung bei Makler24

 

>>> direkt zum Rechtsschutzversicherung Vergleich >>>>>

 

testen und vergleichen Sie online Ihre Karlsruher Rechtsschutzversicherung und andere Topgesellschaften. Nutzen Sie unsere Online Sondertarife von großen deutschen Rechtsschutzgesellschaften.

..bitte wählen Sie Ihre Tarifsparte zur Rechtsschutzversicherung und vergleichen Sie kostenlos und unverbindlich direkt online

Rechtsschutzversicherung für Angestellte / Familientarif

Rechtsschutzversicherung für Beamte

Rechtsschutzversicherung für Angestellte / Single

Rechtsschutzversicherung für Selbständige

 

Infos zur Karlsruher Rechtsschutzversicherung

Welche Kosten übernimmt die Karlsruher Rechtsschutzversicherung?

Die KARLSRUHER übernimmt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind:

Kosten eines frei gewählten Rechtsanwaltes nach der gesetzlichen Gebührenordnung,
Vollstreckungskosten,
Notwendige Vorschüsse,
Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder,
Sachverständigengebühren,
Kosten, die dem Gegner zur Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstehen, soweit Sie als Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet sind,
Dolmetscher- und Übersetzungskosten,
Strafkaution im In- und Ausland,
Reisekosten zu ausländischen Gerichten.


Die KARLSRUHER Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten bis zu 300.000 EUR je Rechtsschutzfall und stellt - falls erforderlich - in Strafverfahren eine Kaution bis zu 100.000 EUR.

Geldstrafen und Bußgelder nimmt Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherer allerdings nicht ab.

Ihr Rechtsschutz gilt in ganz Europa und in allen Mittelmeerländern - im Privatbereich sogar weltweit (im Rahmen der zugrundeliegenden Bedingungen).

Welche Lebensbereiche können versichert werden?

Rechtsschutz gibt es für Sie als Kraftfahrer, als Berufstätiger und als Privatperson.
Das Risiko als Kraftfahrer wird durch den Verkehrs-Rechtsschutz oder den Fahrer-Rechtsschutz gedeckt. In beiden Versicherungsformen sind Sie auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast geschützt.

Als Nichtselbständiger kann man sich in allen drei Bereichen - Privatleben, Beruf und Verkehr - mit dem kombinierten "Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz" sichern.

Für den beruflichen und betrieblichen Bereich von Selbständigen und freiberuflich Tätigen gibt es den Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz. Den Verkehrsbereich und den privaten Bereich können Selbständige natürlich ebenfalls versichern.

Der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter/Vermieter von Wohnungen und Grundstücken ist ein besonderes Risiko, das zusätzlich versichert werden kann.

Für die verschiedenen Lebensbereiche hält die Rechtsschutzversicherung folgende Leistungsbausteine bereit:

Schadenersatz-Rechtsschutz wenn Sie Ansprüche auf Schadenersatz gegen einen Schädiger durchsetzen müssen.


Arbeits-Rechtsschutz wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeits-/ Dienstverhältnis kommt.


Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz wenn Sie Ihre Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter durchsetzen müssen, z.B. bei Mieterhöhungen und Kündigungen oder bei Belastungen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen.


Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht wenn Sie im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren müssen, z.B. aus einem Kaufvertrag, einem Reparaturauftrag, einer Kreditaufnahme oder einem Versicherungsvertrag.


Steuer-Rechtsschutz wenn wegen Ihrer Steuern oder wegen anderer Abgaben, z.B. Gebühren, Zölle, ein Prozeß vor dem Finanzgericht oder dem Verwaltungsgericht notwendig wird.


Sozialgerichts-Rechtsschutz wenn ein Prozeß vor einem deutschen Sozialgericht angestrengt werden muss, weil z.B. die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht angemessen leistet.


Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht z.B. um Ihren Führerschein geht.


Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz wenn Ihnen z.B. als Beamter eine Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens angedroht wird.


Straf- sowie Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wenn Sie sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen müssen.


Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht wenn Sie sich bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten beraten lassen.


Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten wenn Sie als versicherte Person durch eine rechtswidrige Tat verletzt werden und als Nebenkläger Ihre Rechte geltend machen möchten.


Diese Leistungsbausteine sind in unterschiedlicher Zusammensetzung in unseren verschiedenen Rechtsschutzpaketen enthalten.

Wer ist bei der Karlsruher Rechtsschutzversicherung versichert?

Versicherungsschutz besteht für Sie selbst als Versicherungsnehmer.
Im Verkehrs-Rechtsschutz sind der berechtigte Fahrer und die Insassen des versicherten Fahrzeuges mitversichert. Sie selbst sind auch als Fahrer fremder Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr versichert.

Im Privat-Rechtsschutz erstreckt sich der Versicherungsschutz auf den Ehe- bzw. Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die unverheirateten volljährigen Kinder bis zum 27. Lebensjahr, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Auf Wunsch kann auch ein nichtehelicher Lebenspartner wie ein Ehegatte mitversichert werden.

Im Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz besteht auch für die bei Ihnen beschäftigten Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit Versicherungsschutz.

Allerdings besteht kein Kostenschutz, wenn mitversicherte Personen gegen Sie oder gegeneinander vorgehen.

Wie lange läuft Ihre Karlsruher Rechtsschutzversicherung?

Der Vertrag wird in aller Regel für 1 Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.


 

Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006

Fragen zum Rechtsschutz

Was ist überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?

Wer ist bei der Rechtsschutzversicherung versichert?

Leistungen Rechtsschutzversicherung ?

Schaden Rechtsschutzversicherung

Lexikon


Informationscenter Rechtsschutzversicherung
  • Leistungsumfang
  • FAQ
  • Rechtslexikon
  • Rechtsbeispiele
  • Rechtsurteile


    Wir sind für Sie da !

    Telefon: 05651-951146

    Telefax: 05651-951143

    E-Mail: service@makler24.de



  • Kontakt AGB

    © Copyright Makler24 Versicherungsmakler Angelika Heine 1999 - 2008 Versicherungsvergleich leicht gemacht zur Rechtsschutzversicherung

    weitere Vergleiche:

    Firmenrechtsschutz Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Vergleich Hundeversicherung Hunde Versicherung Hundehalterhaftpflicht Hundehaftpflicht Privathaftpflicht Haftpflich Rechtschutzversicherung Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Rechtschutzversicherung Vergleich