| Haushaftpflicht bei Makler24 |

Wer braucht eine Haushaftpflicht ?
Die Haushaftpflicht braucht nur derjenige, der Eigentum
vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt.
Selbstnutzer eines Eigenheims, respektive Reihen- oder Doppelhaushälfte
sowie von Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits über eine normale
Privathaftpflicht abgedeckt.
Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie voll verantwortlich für
alle Schäden rund um Ihr Haus und/ oder Grundstück. Die gesetzliche
Grundlage hierfür ist in § 836 BGB festgelegt. Dieser Paragraph besagt
sinngemäß: Kommt es durch den Einsturz eines Gebäudes oder
durch die Ablösung von Teilen des selbigen zu Personen- oder Sachschäden
so hat hierfür der Hausbesitzer zu haften, es sei denn, daß er die
zur Schadensvorbeugung im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
Als Hausbesitzer unterliegen Sie auch einem nicht zu unterschätzenden
Haftpflichtrisiko aufgrund der Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet sein Grundstück
so abzusichern, daß keine Person dort zu Schaden kommen kann. Dazu gehört
insbesondere das Reinigen und Streuen der Gehwege sowie das Schneeräumen.
Sollte per Mietvertrag bestimmt sein, daß anstelle des Hauseigentümers
der Mieter die Streu- und Reinigungspflchten zu erfüllen hat, so haftet
trotzdem der Hauseigentümer
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