| Gewässerschadenshaftpflicht bei Makler24 |

Wer braucht eine Gewässerschadenhaftpflicht?
Diese Versicherungsart benötigen Hauseigentümer bzw. auch Mieter
von Häusern, die über eine Ölheizung mit dazugehörigen
oberirdischen oder unterirdischen Öltanks verfügen.
Daß dies ein übermäßig hohes Risiko darstellt ist mit
einem einfachen Rachenbeispiel zu belegen. So kann ein einziger Liter Heizöl
bereits 1.000.000 Liter Trinkwasser unbrauchbar machen. Man kann sich vorstellen,
daß bei einem Leck immense Kosten entstehen können, ganz zu schweigen
wenn das Öl in Grundwässer oder Flüsse gerät.
Aufgrund dieses enormen Risikos gilt von Seiten des Gesetzgebers die sogenannte
Gefährdungshaftung nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) welches
besagt, daß der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage
mit gewässerschädlichen Stoffen auch ohne eigenes Verschulden und
der Höhe nach unbegrenzt haftet.
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