| Gewässerschadenshaftpflicht bei Makler24 |

Wann besteht Versicherungsschutz für eine Gewässerschadenshaftpflicht?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt.
Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung
unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet
werden.
Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.
Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern
sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
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