| Aktuelle Informationen zur Gesundheitsreform |
schließen Sie die Lücken in Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung
Jetzt noch mehr Leistungen absicherbar ............ 
Kostenerstattung für alle Versicherten möglich
Die Wahl der Kostenerstattung für den gesamten ambulanten Bereich
soll künftig für alle GKV-Versicherten möglich sein. Bisher
können sich nur freiwillig versicherte Kassenmitglieder für diese
Möglichkeit entscheiden.
Besonderheiten für freiwillig versicherte Kassenmitglieder:
Selbstbehalt - Freiwillige Mitglieder, die Kostenerstattung in Anspruch
nehmen, können künftig jeweils für ein Kalenderjahr einen
Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten selbst übernehmen.
Entsprechend ist der Beitrag zu ermäßigen. Einzelheiten unterliegen
der Satzungsautonomie der Kasse.
Beitragsrückzahlung - Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung für
freiwillige Mitglieder, die im Kalenderjahr länger als drei Monate
versichert waren, eine Beitragsrückzahlung vorsehen, wenn sie und
ihre familienversicherten Angehörigen in diesem Kalenderjahr Leistungen
zu Lasten der Kasse nicht in Anspruch genommen haben. Der Rückzahlungsbeitrag
ist auf einen Monatsbeitrag begrenzt und wird innerhalb eines Jahres nach
Ablauf des Kalenderjahres ausbezahlt. Einzelheiten unterliegen der Satzungsautonomie
der Kasse.
zurück zur Haupseite
Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006
|