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    Aktuelle Informationen zur Gesundheitsreform

     

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    Kostenerstattung für alle Versicherten möglich

    Die Wahl der Kostenerstattung für den gesamten ambulanten Bereich soll künftig für alle GKV-Versicherten möglich sein. Bisher können sich nur freiwillig versicherte Kassenmitglieder für diese Möglichkeit entscheiden.

    Besonderheiten für freiwillig versicherte Kassenmitglieder:

    Selbstbehalt - Freiwillige Mitglieder, die Kostenerstattung in Anspruch nehmen, können künftig jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten selbst übernehmen. Entsprechend ist der Beitrag zu ermäßigen. Einzelheiten unterliegen der Satzungsautonomie der Kasse.

    Beitragsrückzahlung - Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung für freiwillige Mitglieder, die im Kalenderjahr länger als drei Monate versichert waren, eine Beitragsrückzahlung vorsehen, wenn sie und ihre familienversicherten Angehörigen in diesem Kalenderjahr Leistungen zu Lasten der Kasse nicht in Anspruch genommen haben. Der Rückzahlungsbeitrag ist auf einen Monatsbeitrag begrenzt und wird innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Kalenderjahres ausbezahlt. Einzelheiten unterliegen der Satzungsautonomie der Kasse.



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    Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006

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