| Berufsunfähigkeitsversicherung bei
Makler24 |
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Punkte:
Wählen Sie eine Versicherung, die ab 50% Berufsunfähigkeit zahlt.
Vereinbaren Sie einen rückwirkenden Leistungsbeginn. Gezahlt wird dann
ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit tatsächlich eingetreten
ist. Manche Versicherer leisten erst nach 6 Monaten.
Die Versicherung sollte bereits ab einer voraussichtlichen Berufsunfähigkeit
von 6 Monaten zahlen und nicht erst, wenn der Arzt eine dauerhafte Berufsunfähigkeit
bescheinigt. Denn das ist in der Praxis relativ selten der Fall.
Lassen Sie die Fragebögen nicht vom Versicherungsvertreter ausfüllen.
Nur Sie selbst können die Fragen exakt beantworten.
Bei Unsicherheit bezüglich der Gesundheitsfragen sollten Sie die Versicherung
an den Hausarzt verweisen.
Verzichten Sie auf eine Arztanordnungsklausel. Sie gibt der Versicherung das
Recht, Ihnen bestimmte Behandlungsmethoden vorzuschreiben.
Vereinbaren Sie einen Wiedereingliederungszeitraum von 6 Monaten. Ist die Berufsunfähigkeit
nur vorübergehend, zahlt die Versicherung noch ein halbes Jahr, und Sie
haben genügend Zeit, eine neue Arbeitsstelle zu suchen.
Lassen Sie sich nicht auf eine Meldefrist ein. Die Rente wird dann nicht rückwirkend,
sondern erst ab dem Zeitpunkt gezahlt, an dem Sie sie beantragen.
Koppeln Sie die Berufsunfähigkeit nicht mit einer Kapital-Lebensversicherung.
Wer in Zahlungsschwierigkeiten gerät und Beiträge stunden lassen
muss, verliert dann auch den Versicherungsschutz.
Berufliche Mobilität wird immer wichtiger. Vereinbaren Sie deshalb einen
Auslandsschutz. Dann zahlt die Versicherung auch, wenn Sie zeitweise oder dauerhaft
im Ausland wohnen und dort arbeiten.
Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006
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