| Berufsunfähigkeitsversicherung bei
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Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer sind Sie - für den Fall der Berufsunfähigkeit - über
die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind wurden die Berufsunfähigkeitsleistungen
der gesetzlichen Rentenversicherung gravierend eingeschränkt.
Volle Erwerbsminderungsrente erhält künftig derjenige, der weniger
als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein
kann.
Eine halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer zwischen 3 und weniger als
6 Stunden täglich arbeiten kann.
Übrigens: Auf dem Arbeitsmarkt tätig heißt in jedem denkbaren Beruf.
Wenn also ein Arzt noch 6 Stunden am Tag als Parkwächter arbeiten kann,
erhält er normalerweise keine Rente! Gleiches gilt für einen gut
bezahlten Facharbeiter am Bau, der nach einem Bandscheibenvorfall z.B. noch
als Pförtner oder Nachtwächter arbeiten kann.
Versicherte, die am 1. Januar 2001 bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben,
erhalten weiterhin eine Teilrente bei Berufsunfähigkeit.
Im Klartext: Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist durch die gesetzliche
Rentenversicherung entweder gar nicht (unter 40-jährige) oder nur absolut
unzureichend (über 40-jährige) abgesichert.
Sichern Sie sich rechtzeitig mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Ein Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich hiflt Ihnen die richtige BU Versicherung zu finden.
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Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006
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