| Bauherrenhaftpflicht bei Makler24 |

Was ist im Schadensfall bei der Bauherrenhaftpflicht zu beachten ?
Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer
Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.
Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich
und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen
Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennnen oder Zahlungen zu
leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf
Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch
zu erheben.
Kommt es zu einem Prozeß über den Haftpflichtanspruch, so ist die
Prozeßführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
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Gebaeudeversicherung, Hausratversicherung alles rund um Haus und Wohnung vergleichen 10.04.2006
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