Wann besteht bei der Bauherrenhaftpflicht Versicherungsschutz ?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt.
Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst-Beitrag (bei der Bauherrenhaftpflicht
handelt es sich um einen Einmalbeitrag für die gesamte Dauer) nach Aufforderung
unverzüglich bezahlt wird.